Testament Vorlage

Sie wollen ein Testament verfassen und sind auf der Suche nach einer passenden Testament Vorlage für die Schweiz? Dann sind Sie hier auf Vorlage-Muster.ch genau richtig.

Auf dieser Webseite können Sie eine kostenlose Word-Vorlage als Muster herunterladen, mit der Sie im Handumdrehen ein Testament aufgesetzt haben.

Testament Vorlage
Mustertestament Schweiz Vorlage
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Mustertestament Vorlage Schweiz zum Abschreiben

Mit einem Testament verfügen Sie Ihren letzten Willen. Somit bestimmen Sie insbesondere, was mit Ihren Vermögenswerten nach Ihrem Ableben zu geschehen hat. In der Schweiz gibt es beim Aufsetzen des Testaments einige Punkte die Sie unbedingt beachten müssen, denn ansonsten ist Ihr Testament ungültig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Testament können Sie Einfluss darauf nehmen, was nach Ihrem Ableben mit Ihren Vermögenswerten passiert.
  • Das sogenannten eigenhändige Testament muss in der Schweiz immer von Hand geschrieben werden.
  • Hier können Sie eine Testament-Vorlage als Muster kostenlos herunterladen.

Das Testament

Im Wesentlichen werden drei verschiedene Testamentarten unterschieden:

  • Das eigenhändige Testament
  • Das öffentliche Testament
  • Das mündliche Testament

Das eigenhändige Testament

Ein eigenhändiges Testament wurde durch die betroffene Person, den sogenannten Erblasser, selbstständig verfasst. Es beinhaltet den letzten Willen des Erblassers. Ganz wichtig ist, dass das gesamte Testament von Anfang bis zum Schluss selbstständig von Hand geschrieben wurde. Ferner muss auch das Errichtungsdatum und Ihre Unterschrift enthalten sein. Eine entsprechende Testament-Vorlage können Sie hier herunterladen.

Eigenhändiges Testament

Das Eigenhändige Testament muss von Hand geschrieben sein.

Das öffentliche Testament

Ein öffentliches Testament kann durchaus mit Schreibmaschine oder PC geschrieben werden, denn es wird unter Mitwirkung zweier Zeugen öffentlich durch einen Notar beurkundet. Das öffentliche Testament ist daher kostenintensiv.

Das mündliche Testament (Nottestament)

Grundsätzlich kann der letzte Wille auch auf dem Sterbebett geäussert werden. Allerdings müssen zwei Zeugen zugegen sein. Der letzte Wille ist durch einen der Zeugen sofort unter Angabe von Ort, Datum und Dokumentation der anwesenden Zeugen, niederzuschreiben. Beide Zeugen müssen dieses Dokument unterzeichnen.

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Anfechtbarkeit des Testaments

Grundsätzlich lassen sich alle Testamente durch die Erben anfechten. Je höher der Streitwert, um so grösser ist die Chance, dass ein Testament angefochten wird. Meist lernen sich die Erben erst nach dem Tod des Erblassers so richtig kenne, denn Geld verdirbt bekanntlich die Seele.

Insbesondere wenn Sie ein eigenhändiges Testament verfassen, besteht die Gefahr, dass Sie irgendwelche Formfehler begehen. Es sind denn auch diese Formfehler, die den Klägern dann meist recht geben. Passen Sie also auf, wenn Sie ein eigenhändiges Testament verfassen.

Unbedingt beachten

Ein eigenständig erstelltes Testament muss vollständig von Hand geschrieben werden. Zudem muss es eigenhändig unterzeichnet werden. Dabei soll der Vorname und Nachname vollständig ausgeschrieben werden.

Testament Vorlage

Auf Vorlage-Muster.ch finden Sie eine kostenlose Testament Vorlage. Dieses können Sie als Muster verwenden. Bedenken Sie aber, dass das gesamte Testament von Hand geschrieben sein muss! Unsere Testament-Vorlage sieht so aus:

Download Testament Vorlage & Muster

  • Mit einem Testament können Sie Einfluss darauf nehmen, was nach Ihrem Ableben mit Ihren Vermögenswerten passiert.
  • Das eigenhändige Testament muss in der Schweiz von Hand geschrieben werden.
  • Word-Vorlage
  • kostenloser Download

Inhalt Testament

Ein Testament muss mindestens folgende Punkte enthalten:

Titel des DokumentsTestament
PersonalienVorname, Name, Geburtsdatum, Bürgerort
WiderrufWiderruf sämtlicher letztwilliger Testamente.
Dies ist wichtig, weil Sie in Ihrem Leben mehrere Testamente verfassen können.
Durch den Widerruf erklären Sie, dass nur diese aktuelle Version Gültigkeit hat.
AnordnungenErfassen Sie die testamentarischen Anordnungen. Sie können einzelne Personen bevorzugen.
Jedoch können Sie niemanden enterben. Der Mindestanteil (Pflichtteil) der gesetzlichen
Erben kann niemandem angesprochen werden.
Geliebte Gegenstände wie Sammlungen oder Schmuck
können einer Person vermacht werden.
Zudem können Sie dies auch an Bedingungen knüpfen.
Natürlich sind Sie auch Frei,
Schenkungen an Vereine oder Stiftungen zu machen.
WillensvollstreckerBestimmen Sie, wer Ihren Willen (das Testament) vollstrecken soll. Idealerweise sprechen Sie vorher mit der betroffenen Person und bitten um das Einverständnis.
AbschlussOrt, Datum muss unbedingt auch aufgeführt werden
Unterschrift Das Testament muss ebenfalls von Ihnen unterzeichnet werden.
Tabelle: Testament Inhalte

Verwendete Quellen