Kündigungsschreiben Vorlage für Word

Möchten Sie Ihre Kündigung schnell und professionell erledigen? Auf unserer Webseite können Sie eine kostenlose Word-Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben herunterladen. Diese erprobte Vorlage wurde bereits von vielen erfolgreich genutzt. Machen Sie es sich einfach und sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Kündigung!

Vorlage Kündigungsschreiben Schweiz Word
Kündigungsschreiben Vorlage im Word-Format

Das Wichtigste zum Thema Kündigungsschreiben

  • Die Kündigung ist erst dann gültig, wenn das Kündigungsschreiben den Empfänger tatsächlich erreicht hat. Am letzten Arbeitstag des Monats muss Ihre Kündigung beim Arbeitgeber eintreffen.
  • Wenn Sie in der Schweiz als Arbeitnehmer Ihren Arbeitsvertrag kündigen wollen, sollten Sie dies immer schriftlich tun.
  • Kündigungsfristen richtet sich nach den Bestimmungen in Ihrem Arbeitsvertrag.
  • Versenden Sie das Kündigungsschreiben immer eingeschrieben oder übergeben Sie die Kündigung persönlich.
  • Wir bieten Ihnen eine kostenlose Vorlage eines Kündigungsschreibens im Word-Format an.

Das Kündigungsschreiben

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer gibt es in der Schweiz einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich sollte eine Kündigung in der Schweiz immer schriftlich erfolgen. In diesem Beitrag finden Sie eine vielfach erprobte Kündigungsschreiben Vorlage für die perfekte Kündigung.

Vorlage Kündigung Arbeitsvertrag [Word]

Vorlage Kündigungsschreiben Schweiz Word
Mit dieser gratis Word-Vorlage können Sie Ihr Kündigungsschreiben aufsetzen

Vorlage herunterladen

Ihre Vorteile:

  • Ideal für Kündigungen in der Schweiz als Arbeitnehmer
  • Word-Format
  • Kein Blattschutz; Vorlage kann frei abgeändert werden
  • kostenloser Download

Die Vorlage wurde mit unserer Briefvorlage erstellt. Daher entspricht das Erscheinungsbild der DIN Norm 5008.

Anleitung: Kündigungsschreiben erstellen

  • Laden Sie das Kündigungsschreiben als Word-Datei auf Ihren PC (oder Mac)
  • Öffnen Sie die Datei und erfassen Sie im Kopfbereich Ihren Absender und den Empfänger. Als Empfänger muss bei der Kündigung in aller Regel die Personalabteilung oder der Vorgesetzte aufgeführt werden.
  • Passen Sie Ort und Datum an
  • Passen Sie die Anrede an
  • Passen Sie Ihre Vertragsdaten an und erfassen Sie das korrekte Kündigungsdatum
  • Speichern – ausdrucken – von Hand unterzeichnen – versenden – Voilà

Kündigung durch Arbeitnehmer

Wenn Sie mit Ihrer Arbeitsstelle nicht mehr zufrieden sind, oder wenn Sie bereits eine neue Herausforderung gefunden haben, müssen Sie Ihre alte Stelle kündigen. Die Kündigung ist dann einige Fallstricke gekoppelt, die Sie unbedingt berücksichtigen müssen – weiter unten finden Sie dazu mehr.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer sind Sie an Ihren Arbeitsvertrag gebunden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den Bestimmungen in Ihrem Arbeitsvertrag. Natürlich gibt es Ausnahmen, welche die sofortige Aufgabe einer Stelle ermöglichen. In diesem Beitrag geht es aber um die reguläre und konforme Beendigung einer Arbeitsstelle durch den Arbeitnehmer.

In aller Regel sollten Sie Ihr Kündigungsschreiben eingeschrieben zustellen oder persönlich übergeben. Auch eine mündliche Kündigung ist möglich, wird jedoch nicht empfohlen.

Kündigungsfristen

Aus Ihrem Kündigungsschreiben muss klar ersichtlich sein, welchen Arbeitsvertrag Sie kündigen. Zudem müssen Sie klar darlegen, auf welches Datum hin Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen (in der Regel per Monatsende, gemäss Kündigungsfrist). Geben Sie daher auch an, welches Ihr letzter Arbeitstag sein wird. Achtung: Ihre Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats eingereicht werden!

Kündigungsfristen nach Oligationenrecht

Insofern in Ihrem Vertrag nicht anders geregelt, gelten in aller Regel folgende Kündigungstermine nach Obligationenrecht (OR) Art. 335ff:

  • 7 Kalendertage während der Probezeit (auf Ende irgendeines Tages)
  • 1 Monat im ersten Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
  • 2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
  • 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
  • Befristete Arbeitsverträge enden beim festgesetzten Enddatum. Eine Kündigung vor dem Ende der festgesetzten Vertragsdauer ist im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht möglich, es sei denn, dass ein früherer Ausstieg im Vertrag vorgesehen ist oder wichtige Gründe vorliegen.

Kündigungsschreiben – Einschreiben oder nicht?

Sie haben die Möglichkeit ein Kündigungsschreiben persönlich zu übergeben oder per Post zuzustellen. Sollten Sie sich für den Postweg entscheiden, empfehlen wir den eingeschriebenen Versand. Dies Primär, um jeden Zweifel im Vorfeld zu eliminieren und Rechtssicherheit zu erlangen. Wenn Sie die Kündigung indes persönlich übergeben, sollten Sie sich den Erhalt unbedingt schriftlich quittieren lassen.

Sachlich bleiben!

Wieso auch immer Sie kündigen; nutzen Sie Ihre Kündigung nicht als Abrechnung mit Ihrem alten Chef. Bleiben Sie sachlich. Über die Gründe, weshalb Sie das Unternehmen verlassen, müssen Sie keine Angaben machen.

Eine schriftliche Kündigung ist zwar nicht Vorschrift, aber Sie tun gut daran, wenn Sie Rechtssicherheit und Verbindlichkeiten schaffen. Daher empfehlen wir die Kündigung fristgerecht eingeschrieben zuzustellen. Sollte Gefahr bestehen, dass das Kündigungsschreiben nicht pünktlich beim Arbeitgeber ankommt, sollten Sie die Kündigung schriftlich übergeben.

Die Schweizer Zeitschrift Beobachter hat einen interessanten Beitrag zum Thema Kündigung mit den wichtigsten Fragen und Antworten zusammen gestellt.

Meistgestellte Frage zur Kündigung

“Ich habe zwei Monate Kündigungsfrist und möchte auf Ende November kündigen. Wann muss ich die Kündigung abschicken?”

Grundsätzlich empfiehlt es sich, nicht bis zum letzten Moment zu warten. In Ihrem Fall muss die Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats September beim Arbeitgeber ankommen. Zum Beispiel ist im Jahr 2021 der letzte Arbeitstag Freitag, der 26. Februar 2021.

Wenn sich die Zustellung auch nur um einen Tag verzögert, läuft das Arbeitsverhältnis einen ganzen Monat länger. Massgebend ist nicht der Poststempel, sondern der Zeitpunkt des Eintreffens beim Arbeitgeber.

Verwendete Quellen